Sacharin

Sacharin (Kunstzucker) ist ein Abkömmling bezw. Nebenprodukt des Steinkohlenteers; in näherer Beziehung steht er zum Coluol. Es ist vielhundertfach süßer als Zucker » und wird deshalb auch als Ersatz dafür angesehen; in Deutschland jedoch darf es nur bei der Herstellung von Diabetikergebäck für Zuckerkranke verwendet werden, da seine giftige Natur außer Zweifel steht. Sacharin darf nur in Apotheken feilgehalten werden, und der Verkauf ist durch Gesetz vom 1. April 1903 geregelt. Ein Nährwert kommt dem Süßstoff absolut nicht zu; darin unterscheidet er sich wesentlich vom Rohr- und Rübenzucker, die wegen ihres enormen Gehaltes an Kohlenhydraten sehr nahrhaft sind.
